Gesamthypothek

Gesamthypothek
Ge|sạmt|hy|po|thek 〈f. 20auf mehreren Grundstücken zusammen ruhende Hypothek

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gesamthypothek — (Gesamtgrundschuld, auch Korrealhypothek genannt) ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1132, 1143, 1172f., 1181f.) eine auf mehreren Grundstücken ruhende Hypothek (s.d.) oder Grundschuld (s.d.), wobei jedes Grundstück für die ganze Forderung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesamthypothek — ⇡ Hypothek auf mehreren Grundstücken, von denen jedes für die ganze Forderung haftet. Der Gläubiger kann nach Belieben Befriedigung aus jedem Grundstück suchen (§ 1132 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Korreālhypothek — Korreālhypothek, soviel wie Gesamthypothek (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mitbelastung — liegt vor, wenn mehrere Grundstücke mit einem Recht (Grundschuld, Hypothek) belastet werden. In einem solchen Fall ist auf dem Blatte jedes Grundstücks die M. der übrigen und ihr Erlöschen von Amts wegen zu vermerken (§ 49 der Grundbuchordnung).… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Solidarhypothek — Solidarhypothek, soviel wie Gesamthypothek (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verbandshypothek — Verbandshypothek. soviel wie Gesamthypothek (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Korreal — Korreāl (lat.), auf Mitschuld beruhend. Korrealhypothek (Gesamthypothek), eine Hypothek, die für dieselbe Forderung an mehrern Grundstücken besteht. Korrealobligation (Korrealverbindlichkeit), das Rechtsverhältnis, nach welchem eine Leistung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

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